Besuchen Sie uns an der Tischmesse Brugg Regio im Campussaal

Am Dienstag, 30. April 2024, sind wir wieder an der Tischmesse Brugg Regio im Campussaal Brugg-Windisch vertreten. Für Gäste und Publikum ist die Messe ab 16.30 Uhr geöffnet. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Flyer Tischmesse Brugg Regio 24 - Ausstellende und Tischplan

 

Besuchen Sie uns an der Gwärbi 2024 in Reitnau

Vom Freitag, 12. April, bis Sonntag, 14. April 2024, findet in Reitnau die Gwärbi 2024 statt. Wir sind mit einem Stand an der Gwärbi vertreten. Unser Team empfängt Sie gerne zu einem unverbindlichen Gespräch zu allen Treuhandthemen. Versuchen Sie auch Ihr Glück am Curlingtisch: Den besten fünf Tischcurlern füllen wir die nächste Steuererklärung gratis aus!

UpDate 2024-1

Soeben ist unser Update 2024-1 erschienen. Darin informieren wir Sie über wichtige Änderungen vom ersten Teil der AHV-Revision, welcher per 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist.

Auch der digitale Nachlass wird zunehmend bei unseren Kunden zum Thema: Was passiert mit meinen E-Mail-Konten, Social-Media-Konten und den Cloud-Diensten nach dem Tod? Wer hat Zugriff? Wie können die Daten übertragen werden?

Liegenschaften im Geschäftsvermögen führen immer wieder zu komplexen Steuersituationen, insbesondere bei Unternehmensnachfolgen. Durch die Liegenschaften sind die Gesellschaften für die Käuferschaft zu teuer. UpDate 2024-1 zeigt einige Möglichkeiten auf, wie diese Problematik gelöst werden kann. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie in einer solchen Situation sind, wir zeigen Ihnen gerne die für Sie passenden Möglichkeiten auf und beraten Sie umfassend.

Aargau: Frist zur Einreichung der Steuererklärung abgelaufen?

Wir werden aktuell von vielen Kunden kontaktiert, welche die Steuererklärung noch nicht eingereicht haben und nun Mahnungen und Mahngebühren befürchten.

Obwohl auf den Steuererklärungen die Einreichefrist bis 31. März 2024 aufgedruckt ist, werden im Kanton Aargau die Mahnungen frühestens im Juli versendet. Das bedeutet, dass allen Steuerpflichtigen automatisch eine Fristerstreckung bis 30. Juni 2024 bewilligt wird, auch ohne Fristerstreckungsgesuch. Wir haben also noch genügend Zeit. Senden Sie uns Ihre Unterlagen möglichst bald, damit wir die Steuererklärung bis Ende Juni einreichen können.

Dies gilt jedoch nicht für Steuererklärungen anderer Kantone. Gerne klären wir für Sie ab, inwieweit in anderen Kantonen noch Fristerstreckungen möglich sind.

 

Rechtliche Neuerungen 2024

Per 1. Januar 2024 sind einige Neuerungen in Kraft getreten. Unser Infoblatt fasst Ihnen diese übersichtlich zusammen.

Unsere aktuelle Plakataktion in Kirchleerau

Besuchen sie uns an der Tischmesse Brugg Regio 2022

Die Joker Treuhand GmbH ist auch dieses Jahr wieder an der Tischmesse Brugg Regio dabei. Die Tischmesse findet am Dienstag, 14. Juni 2022, im Campussaal Brugg-Windisch statt. Sie finden uns am Tisch Nr. 14 direkt vor der Bühne.

Für Gäste und Besucher ist der Zutritt ab 16.30 Uhr möglich. Eine vorgängige Online-Anmeldung über www.tischmesse.bruggregio.ch ist erforderlich.

Wir freuen uns auf sie.

10 Jahre Joker Treuhand GmbH

Die Joker Treuhand GmbH feiert diesen April ihr 10-jähriges Bestehen.

Wir bedanken uns bei unseren Mitarbeiterinnen, den Kunden, Geschäftspartnern, Verwandten und Freunden, die alle zu unserer Erfolgsgeschichte beigetragen haben. Wir freuen uns schon auf die nächsten gemeinsamen 10 Jahre.

Herzlichen Dank!

Aargau: Frist zur Einreichung der Steuererklärung abgelaufen?

Wir werden aktuell von vielen Kunden kontaktiert, welche die Steuererklärung noch nicht eingereicht haben und nun Mahnungen und Mahngebühren befürchten.

Obwohl auf den Steuererklärungen die Einreichefrist bis 31. März 2022 aufgedruckt ist, werden im Kanton Aargau die Mahnungen frühestens im Juli versendet. Das bedeutet, dass allen Steuerpflichtigen automatisch eine Fristerstreckung bis 30. Juni 2022 bewilligt wird, auch ohne Fristerstreckungsgesuch. Wir haben also noch genügend Zeit. Senden Sie uns Ihre Unterlagen möglichst bald, damit wir die Steuererklärung fristgerecht einreichen können.

Dies gilt jedoch nicht für Steuererklärungen anderer Kantone. Gerne klären wir für Sie ab, inwieweit in anderen Kantonen noch Fristerstreckungen möglich sind.