Wir werden aktuell von vielen Kunden kontaktiert, welche die Steuererklärung noch nicht eingereicht haben und nun Mahnungen und Mahngebühren befürchten.
Obwohl auf den Steuererklärungen die Einreichefrist bis 31. März 2024 aufgedruckt ist, werden im Kanton Aargau die Mahnungen frühestens im Juli versendet. Das bedeutet, dass allen Steuerpflichtigen automatisch eine Fristerstreckung bis 30. Juni 2024 bewilligt wird, auch ohne Fristerstreckungsgesuch. Wir haben also noch genügend Zeit. Senden Sie uns Ihre Unterlagen möglichst bald, damit wir die Steuererklärung bis Ende Juni einreichen können.
Dies gilt jedoch nicht für Steuererklärungen anderer Kantone. Gerne klären wir für Sie ab, inwieweit in anderen Kantonen noch Fristerstreckungen möglich sind.
Per 1. Januar 2024 sind einige Neuerungen in Kraft getreten. Unser Infoblatt fasst Ihnen diese übersichtlich zusammen.
Die Joker Treuhand GmbH ist auch dieses Jahr wieder an der Tischmesse Brugg Regio dabei. Die Tischmesse findet am Dienstag, 14. Juni 2022, im Campussaal Brugg-Windisch statt. Sie finden uns am Tisch Nr. 14 direkt vor der Bühne.
Für Gäste und Besucher ist der Zutritt ab 16.30 Uhr möglich. Eine vorgängige Online-Anmeldung über www.tischmesse.bruggregio.ch ist erforderlich.
Wir freuen uns auf sie.
Die Joker Treuhand GmbH feiert diesen April ihr 10-jähriges Bestehen.
Wir bedanken uns bei unseren Mitarbeiterinnen, den Kunden, Geschäftspartnern, Verwandten und Freunden, die alle zu unserer Erfolgsgeschichte beigetragen haben. Wir freuen uns schon auf die nächsten gemeinsamen 10 Jahre.
Herzlichen Dank!
Wir werden aktuell von vielen Kunden kontaktiert, welche die Steuererklärung noch nicht eingereicht haben und nun Mahnungen und Mahngebühren befürchten.
Obwohl auf den Steuererklärungen die Einreichefrist bis 31. März 2022 aufgedruckt ist, werden im Kanton Aargau die Mahnungen frühestens im Juli versendet. Das bedeutet, dass allen Steuerpflichtigen automatisch eine Fristerstreckung bis 30. Juni 2022 bewilligt wird, auch ohne Fristerstreckungsgesuch. Wir haben also noch genügend Zeit. Senden Sie uns Ihre Unterlagen möglichst bald, damit wir die Steuererklärung fristgerecht einreichen können.
Dies gilt jedoch nicht für Steuererklärungen anderer Kantone. Gerne klären wir für Sie ab, inwieweit in anderen Kantonen noch Fristerstreckungen möglich sind.
Stefan Fischer führt im Namen und Auftrag der IfFP Institut für Finanzplanung AG ein kostenpflichtiges Webinar zum Thema Immobilien-Gesellschaft durch.
Bei Privatpersonen mit Immobilien stellt sich häufig die Frage, ob es nicht sinnvoll wäre, die Liegenschaften in eine Aktiengesellschaft zu überführen und sie fortan «indirekt» zu halten. Dieses Seminar widmet sich dem Vergleich zwischen dem direkten Halten der Liegenschaften im Privat- oder Geschäftsvermögen und dem indirekten Halten über eine Immobilien-AG. Der Fokus wird dabei auf die steuerlichen Vor- und Nachteile gelegt. Weitere finanzielle und gesellschaftsrechtliche Punkte werden ebenfalls thematisiert. Anhand eines Musterfalls werden die gewonnenen Erkenntnisse vertieft.
Am 17. August 2021 findet im Campussaal die 4. Tischmesse Brugg Regio statt. Sie finden uns am Tisch Nr. 9.
Wichtig: Der Zutritt wird nur gewährt mit gültigem Covid-Zertifikat (genesen, getestet oder geimpft) und vorgängiger Online-Anmeldung.
Die eidgenössische Steuerverwaltung hat bei den "Steuermäppchen" eine Linksammlung veröffentlicht, welche auf die kantonalen Praxishinweise zu COVID-19-Massnahmen in Zusammenhang mit den Berufskostenabzügen verlinkt. Die Liste kann hier heruntergeladen werden.