Steuerberatung

Steuerberatung
beim Experten

Die Joker Treuhand beratet Sie auch bei komplexen Steuerthemen.

Steuerberatung

Während beim Ausfüllen einer Steuererklärung bereits vergangene Sachverhalte nachträglich korrekt dargestellt werden müssen, geht es bei der Steuerberatung um den Blick in die Zukunft. Wie kann ein Sachverhalt optimiert werden, um in Zukunft weniger Steuern zu bezahlen? Wie muss ein Projekt geplant und umgesetzt werden, damit mögliche Steuerfallen vermieden werden können? Welche Punkte – auch ausserhalb vom Steuerrecht – sind sonst noch zu beachten? Nachfolgend zeigen wir Ihnen einige Beispiele für Steuerberatungen auf, welche wir Ihnen anbieten:

Steuererklärung trotz Quellensteuern

Quellensteuerpflichtige Personen müssen grundsätzlich keine Steuererklärung einreichen, sofern sie kein grösseres steuerpflichtiges Vermögen besitzen und das Brutto-Jahreseinkommen nicht über CHF 120'000 liegt. Trotzdem kann die steuerpflichtige Person eine nachträgliche ordentliche Besteuerung verlangen. Dies macht dann Sinn, wenn die Steuerbelastung mit der ordentlichen Besteuerung tiefer liegt als die Quellensteuer. Der Entscheid ist auch von zukünftigen Gegebenheiten abhängig. Das Gesuch muss bis Ende März vom Folgejahr beim Steueramt eingereicht werden. Wir erstellen die Berechnung und beraten Sie in der Entscheidfindung.  

Umfangreiche Renovationen von Liegenschaften

Grosse Renovationen sollten vorgängig auf die steuerliche Abzugsfähigkeit geprüft werden. Eine optimale Aufteilung der Arbeiten auf verschiedene Steuerjahre kann zu grossen Steuerersparnissen führen. Zudem ist auch die neue Möglichkeit zu beachten, dass Abbruchkosten und Kosten für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen auf Folgeperioden übertragen werden können, sofern sie im Jahr der Ausführung nicht mit übrigen Einkommen verrechnet werden konnten.

Übertrag von Liegenschaften innerhalb der Familie

Besitzer von Eigenheimen und Kapitalanlageliegenschaften überlegen sich vorzugsweise früh genug, ob und vor allem wann die Liegenschaft(en) an die Kinder weitergegeben werden sollen. Dabei sind nebst den Erbschafts- und Schenkungssteuern auch die Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern zu beachten.

Gründung einer Immobilien-AG

Sie besitzen eine oder mehrere Kapitalanlageliegenschaften? Wäre es eventuell steuerlich attraktiv, diese Liegenschaft in eine Aktiengesellschaft zu übertragen? Wie finanziere ich dann meinen Lebensunterhalt? Beziehe ich Lohn oder Dividende? Eine Immobilien-AG kann auch aus Erbschaftsrechtlicher Sicht Sinn ergeben. Nebst sämtlichen steuerlichen Vor- und Nachteilen sind insbesondere auch die teilweise hohen Initialisierungskosten zu prüfen.

Wertschriften- oder Liegenschaftshändler

Haben Sie viele Transaktionen mit Wertschriften oder Liegenschaften, riskieren Sie die Qualifikation als Wertschriften- oder Liegenschaftshändler und werden als selbstständig erwerbend eingestuft. Die Folgen können massiv sein: Kein steuerfreier Kapitalgewinn mehr, je nach Kanton Wechsel von der Grundstückgewinn- zur Einkommenssteuer sowie die AHV-Pflicht auf den Gewinnen. Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie so eine Qualifikation vermeiden oder im Umkehrfall bewusst herbeiführen können.

Stundensätze

Unsere Dienstleistungen rechnen wir nach den effektiv geleisteten Stunden ab. Wir verrechnen folgende Stundensätze für die Steuerberatung:
  • Steuerberatungen: CHF 200.00 pro Stunde exkl. MWST