Aargau: Frist zur Einreichung der Steuererklärung abgelaufen?

Wir werden aktuell von vielen Kunden kontaktiert, welche die Steuererklärung noch nicht eingereicht haben und nun Mahnungen und Mahngebühren befürchten.

Obwohl auf den Steuererklärungen die Einreichefrist bis 31. März 2024 aufgedruckt ist, werden im Kanton Aargau die Mahnungen frühestens im Juli versendet. Das bedeutet, dass allen Steuerpflichtigen automatisch eine Fristerstreckung bis 30. Juni 2024 bewilligt wird, auch ohne Fristerstreckungsgesuch. Wir haben also noch genügend Zeit. Senden Sie uns Ihre Unterlagen möglichst bald, damit wir die Steuererklärung bis Ende Juni einreichen können.

Dies gilt jedoch nicht für Steuererklärungen anderer Kantone. Gerne klären wir für Sie ab, inwieweit in anderen Kantonen noch Fristerstreckungen möglich sind.