19.05.2020
Verzugszinsstopp bei den Steuern und der AHV/ALV
Die eidgenössische Steuerverwaltung hat als Massnahme wegen der Corona-Krise bereits am 20. März 2020 Zahlungserleichterungen bei den Steuern beschlossen. Für Steuerforderungen, welche zwischen dem 1. März 2020 und 31. Dezember 2020 fällig werden, wird kein Verzugszins erhoben. Dies betrifft zum Beispiel die jetzt per Ende Mai...