Webinar zum Thema Steuern und Immobilien

Der Verband Casafair bietet am Mittwoch, 17. März 2021, um 18.15 Uhr, ein Webinar an zum Thema Liegenschaften und Steuern im Kanton Aargau. Das Webinar wird von Stefan Fischer geleitet.

Anmelden können Sie sich hier online.

Verzugszinsstopp bei den Steuern und der AHV/ALV

Die eidgenössische Steuerverwaltung hat als Massnahme wegen der Corona-Krise bereits am 20. März 2020 Zahlungserleichterungen bei den Steuern beschlossen.

Für Steuerforderungen, welche zwischen dem 1. März 2020 und 31. Dezember 2020 fällig werden, wird kein Verzugszins erhoben. Dies betrifft zum Beispiel die jetzt per Ende Mai fällig werdenden Mehrwertsteuern (Abrechnung vom 1. Quartal 2020). Steuerpflichtige, welche wegen eines Liquiditätsengpasses die Mehrwertsteuern erst später begleichen können, müssen somit keinen Verzugszins bezahlen. Um Mahnungen zu vermeiden muss aber trotzdem ein Fristerstreckungsgesuch eingereicht werden. Die Fristerstreckung kann online beantragt werden.

Eine ähnliche Lösung gibt es bei der AHV/ALV. Bis 30. Juni 2020 werden keine Mahnungen ausgestellt und keine Verzugszinsen verlangt. Ab 1. Juli bis 31. Dezember 2020 werden keine Verzugszinsen verlangt, jedoch muss für verspätete Zahlungen ein Stundungsgesuch eingereicht und bewilligt werden.

Aktuell keine Verzugszinsen mehr bei der Mehrwertsteuer und der Direkten Bundessteuer

Die Eidgenössische Steuerverwaltung entlastet das Gewerbe indem ab dem 20. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 ein Nullsatz für den Verzugszins angewendet wird. Das heisst, auf eine verspätete Zahlung der MWST-Schuld wird während dieser Zeit kein Verzugszins erhoben. Dasselbe gilt für Zölle, besondere Verbrauchssteuern, Lenkungsabgaben sowie für die Direkte Bundessteuer.

Dies ist eine wirksame Entlastung für Unternehmen, welche durch die Corona-Krise einen Liquiditätsengpass erleiden. Trotzdem müssen weiterhin die Stundungsgesuche bei der Steuerverwaltung eingereicht werden um Mahnungen oder gar Betreibungen zu vermeiden.

Sie finden hier die Medienmitteilung sowie das Rundschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Kanton Aargau verlängert Frist für Steuererklärung. Warum uns das nichts nützt.

Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat in der Medienmitteilung bekannt gegeben, dass die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 für alle Steuerpflichtige vom 31. März 2020 auf den 31. Mai 2020 verlängert wird. Der Grund sei die Entlastung der Familien und der Wirtschaft in der Corona-Krise. Auf der Website ist sogar eine Fristerstreckung bis Ende Juni 2020 angegeben.

Das tönt auf den ersten Blick gut, bringt aber in der Praxis nichts. Bereits seit letztem Jahr steht zwar jeweils die Frist bis 31. März auf dem Formular, die Steuerämter dürfen aber erst ab Juli Mahnungen versenden und somit haben alle Steuerpflichtigen sowieso eine Fristerstreckung bis 30. Juni 2020. Wer die Texte auf dem Umschlagbogen der Steuererklärung liest, findet unter "Mahngebühren" den Hinweis "Es erfolgen jedoch vor dem 30. Juni keine Mahnungen. Entsprechend müssen keine Fristerstreckungen bis zum 30. Juni gestellt werden. (...) Diese Praxis gilt auf für zukünftige Steuerperioden".

Corona-Entschädigung für Selbstständig Erwerbende

Der Bund hat am Montag das neue Formular für die Entschädigung von selbstständig Erwerbenden online gestellt. Da der Server vom Bund teilweise überlastet ist, stellen wir Ihnen das Formular zur Verfügung.

Gerne sind wir Ihnen beim ausfüllen behilflich.

Eröffnungsapéro Niederlassung Kirchleerau

Wir freuen uns, unsere neue Niederlassung in Kirchleerau mit einem Apéro zu eröffnen.
Besuchen Sie uns am Freitag, 20. Februar 2020, ab 18.00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht nötig.

Steuererklärung noch nicht gemacht? Gibt's jetzt eine Mahngebühr?

Wir werden täglich kontaktiert von Leuten, welche die Steuererklärung noch nicht eingereicht haben und jetzt befürchten, die im 2019 neu eingeführte Mahngebühr zahlen zu müssen.
Es stimmt, der Kanton Aargau hat für die Steuererklärungen 2018 neu Mahngebühren eingeführt. Die erste Mahnung kostet CHF 35.00, die zweite Mahnung CHF 50.00.
Trotzdem können wir Entwarnung geben: Neu dürfen die Steuerämter bis Ende Juni keine Mahnungen mehr für die aktuelle Steuerperiode verschicken. Erste gebührenpflichtige Mahnungen erfolgen somit frühestens ab 1. Juli 2019. Das bedeutet, dass bis Ende Juni automatisch eine Fristerstreckung gewährt wird, obwohl auf der Steuererklärung das Einreichungsdatum 31. März 2019 vermerkt ist.
Sollten Sie Fragen zu der Steuererklärung haben oder diese Arbeit gleich ganz abgeben wollen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir sind an der EXPO Brugg

Vom 18. bis 21. Oktober 2018 findet in Brugg die traditionelle EXPO statt. Besuchen Sie uns an unserem Stand und spielen Sie mit uns eine Runde Tisch-Curling. Wir freuen uns auf Sie!

EasyTax Aargau 2017 verfügbar

Das kantonale Steueramt hat die Software EasyTax 2017 auf seiner Homepage zum Download zur Verfügung gestellt.

Möchten Sie die Steuererklärung dieses Jahr von einem Profi ausfüllen oder überprüfen lassen? Kontaktieren Sie uns, wir sind Ihnen gerne behilflich.