Steuererklärung noch nicht gemacht? Gibt's jetzt eine Mahngebühr?

Wir werden täglich kontaktiert von Leuten, welche die Steuererklärung noch nicht eingereicht haben und jetzt befürchten, die im 2019 neu eingeführte Mahngebühr zahlen zu müssen.
Es stimmt, der Kanton Aargau hat für die Steuererklärungen 2018 neu Mahngebühren eingeführt. Die erste Mahnung kostet CHF 35.00, die zweite Mahnung CHF 50.00.
Trotzdem können wir Entwarnung geben: Neu dürfen die Steuerämter bis Ende Juni keine Mahnungen mehr für die aktuelle Steuerperiode verschicken. Erste gebührenpflichtige Mahnungen erfolgen somit frühestens ab 1. Juli 2019. Das bedeutet, dass bis Ende Juni automatisch eine Fristerstreckung gewährt wird, obwohl auf der Steuererklärung das Einreichungsdatum 31. März 2019 vermerkt ist.
Sollten Sie Fragen zu der Steuererklärung haben oder diese Arbeit gleich ganz abgeben wollen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.