Aktuell keine Verzugszinsen mehr bei der Mehrwertsteuer und der Direkten Bundessteuer

Die Eidgenössische Steuerverwaltung entlastet das Gewerbe indem ab dem 20. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 ein Nullsatz für den Verzugszins angewendet wird. Das heisst, auf eine verspätete Zahlung der MWST-Schuld wird während dieser Zeit kein Verzugszins erhoben. Dasselbe gilt für Zölle, besondere Verbrauchssteuern, Lenkungsabgaben sowie für die Direkte Bundessteuer.

Dies ist eine wirksame Entlastung für Unternehmen, welche durch die Corona-Krise einen Liquiditätsengpass erleiden. Trotzdem müssen weiterhin die Stundungsgesuche bei der Steuerverwaltung eingereicht werden um Mahnungen oder gar Betreibungen zu vermeiden.

Sie finden hier die Medienmitteilung sowie das Rundschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

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