Steuererklärung

Steuererklärung
kompetent und optimiert

Wir erstellen anspruchsvolle Steuererklärungen für die Kantone Aargau, Luzern und Zürich fristgerecht und kompetent.

Steuererklärungen Kantone Aargau, Luzern und Zürich

Durch unsere Büros in Brugg und Kirchleerau im Kanton Aargau bearbeiten wir anspruchsvolle Steuererklärungen für den Kanton Aargau sowie die beiden Nachbarkantone Luzern und Zürich. Steuererklärungen anderer Kantone sind nach vorgängiger Absprache ebenfalls möglich.

Steuererklärungen: Wie ist der Ablauf?

Sie stellen uns Ihre Unterlagen elektronisch oder per Post zu. Gerne können Sie uns die Unterlagen auch persönlich in den Büros in Brugg oder Kirchleerau abgeben, damit wir die Vollständigkeit der Unterlagen gemeinsam prüfen können. Unser Team erstellt die Steuererklärung und nimmt dabei alle gesetzlich möglichen Abzüge vor. Zudem prüfen wir, ob für die nächsten Jahre noch Optimierungspotenzial besteht. Ebenfalls erstellen wir einen sogenannten Vermögensvergleich, mit welchem Ihre Vermögensentwicklung Ihrem Einkommen gegenübergestellt wird. Auf diese Weise kann die Deklaration plausibilisiert werden und das Risiko vergessener Vermögenswerte wird minimiert. Sollte eine Fristerstreckung nötig sein, werden wir diese für Sie beantragen. Nach der Erstellung senden wir Ihnen die Steuererklärung zu oder besprechen die Resultate auf Wunsch persönlich mit Ihnen in Brugg oder Kirchleerau. Sie erhalten von uns eine Kopie der Steuererklärung und aller Beilagen als PDF-Datei auf einem USB-Stick.
Sobald das Steueramt die Steuerveranlagung vorgenommen hat, kontrollieren wir diese und prüfen, ob ein Rechtsmittel nötig und sinnvoll ist. Sofern ein Rechtsmittel nötig ist, erstellen wir für Sie fristgerecht eine Einsprache und vertreten Sie gegenüber den Steuerbehörden im Einspracheverfahren sowie möglichen weiteren Rechtsinstanzen.

Spezialfälle

Nebst der jährlichen Steuererklärung füllen wir für Sie auch die folgenden Steuererklärungen aus:
  • Steuererklärung für selbstständig Erwerbende
  • Steuererklärung für Teilhaber einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft
  • Unterjährige Steuererklärungen bei Zu- oder Wegzug Ausland
  • Unterjährige Steuererklärungen im Todesfall
  • Erstmalige Steuererklärung nach Übertritt aus der Quellensteuer
  • Steuererklärung für Erbschafts- und Schenkungssteuern
  • Steuererklärung für Grundstückgewinnsteuern

Stundensätze

Unsere Dienstleistungen rechnen wir nach den effektiv geleisteten Stunden ab. Wir verrechnen folgende Stundensätze für die Verarbeitung der Steuererklärung:
  • Erstellen von Steuererklärungen: CHF 150.00 pro Stunde exkl. MWST