Neuregelung Privatanteil Auto

Das Eidgenössische Finanzdepartement hat eine Änderung der Berufskostenverordnung auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.

Der Privatanteil für Geschäftswagen wird von 0,8 % pro Monat auf 0,9 % pro Monat erhöht. Neu sind in diesen 0,9 % pro Monat die Arbeitswegkosten beinhaltet. Das heisst, die "FABI-Aufrechnung" für den Arbeitsweg fällt dahin. Dadurch müssen auch auf dem Lohnausweis die Aussendiensttage nicht mehr deklariert werden. Dies gilt für die Direkte Bundessteuer. Die Kantone können diese Regelung übernehmen. Ob alle Kantone diese Regelung übernehmen werden, wird sich zeigen, haben doch 18 Kantone diese Neuregelung in der Vernehmlassung klar abgelehnt. Im Sinne einer einheitlichen Regelung und einer Vereinfachung wäre dies jedoch zu begrüssen.

Im Kanton Aargau besteht eine Begrenzung des Fahrtkostenabzuges bei den Berufsauslagen von CHF 7'000 pro Jahr. Steuerpflichtige mit einem Geschäftsauto und einem Arbeitsweg von mindestens 23 Kilometern pro Weg würden von der neuen Regelung profitieren, da kein zusätzliches steuerbares Einkommen mehr versteuert werden muss. Für Steuerpflichtige mit einem Geschäftsauto und einem Arbeitsweg von weniger als 23 Kilometern resultiert ein höheres steuerbares Einkommen. Sie können die Aufrechnung bisher im vollen Umfang als Fahrtkosten wieder abziehen, müssen aber 0,1 % mehr Privatanteil Geschäfsauto versteuern.