Kanton Aargau verlängert Frist für Steuererklärung. Warum uns das nichts nützt.
Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat in der Medienmitteilung bekannt gegeben, dass die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 für alle Steuerpflichtige vom 31. März 2020 auf den 31. Mai 2020 verlängert wird. Der Grund sei die Entlastung der Familien und der Wirtschaft in der Corona-Krise. Auf der Website ist sogar eine Fristerstreckung bis Ende Juni 2020 angegeben.
Das tönt auf den ersten Blick gut, bringt aber in der Praxis nichts. Bereits seit letztem Jahr steht zwar jeweils die Frist bis 31. März auf dem Formular, die Steuerämter dürfen aber erst ab Juli Mahnungen versenden und somit haben alle Steuerpflichtigen sowieso eine Fristerstreckung bis 30. Juni 2020. Wer die Texte auf dem Umschlagbogen der Steuererklärung liest, findet unter "Mahngebühren" den Hinweis "Es erfolgen jedoch vor dem 30. Juni keine Mahnungen. Entsprechend müssen keine Fristerstreckungen bis zum 30. Juni gestellt werden. (...) Diese Praxis gilt auf für zukünftige Steuerperioden".
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