Eigenmietwert wird definitiv per 1. Januar 2029 abgeschafft
Der Bundesrat hat beschlossen, die letzten Herbst an der Urne angenommenen Gesetzesänderungen zur Abschaffung des Eigenmietwerts per 1. Januar 2029 einzuführen. Er hat dazu heute eine Medienmitteilung veröffentlicht. Ursprünglich war die Abschaffung des Eigenmietwerts bereits per 1. Januar 2028 vorgesehen, aber die Bergkantone hatten den Bundesrat gebeten, die Abschaffung erst per 1. Januar 2030 vorzunehmen. Dies, weil die Einführung der neuen Objektsteuer auf Zweitliegenschaften mehr Zeit in Anspruch nimmt. Nun gab es einen typisch schweizerischen Kompromiss und der Eigenmietwert wird definitiv per 1. Januar 2029 abgeschafft.
Der Eigenmietwert bleibt uns somit noch knapp drei Jahre erhalten, gleichzeitig sind aber auch die Liegenschaftsunterhaltskosten und Hypothekarzinsen wie bisher abzugsfähig. Eigentümer von Liegenschaften, welche einen grösseren Renovationsbedarf haben, können ihre Steuern mit einer optimierten Renovations- und Steuerplanung deutlich reduzieren. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.