Aargauer Eigenmietwerte werden nicht korrigiert

Der Kanton Aargau hat per 1. Januar 2016 die Eigenmietwerte angehoben. Wir haben darüber bereits in unserem Blogbeitrag informiert.

Der Kanton hat die Anpassung der Eigenmietwerte seinerzeit mittels Dekret beschlossen. Dagegen wurde ein Normenkontrollbegehren beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau gestellt, welches jedoch am 20. September 2016 abgewiesen wurde. Das Verfahen wurde anschliessend mittels Beschwerde an das Bundesgericht weitergezogen.

Das Bundesgericht ist mit Entscheid vom 21. September 2017 nicht auf die Beschwerde eingetreten, da diese nicht innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten des Dekrets am 1. Januar 2016 eingereicht wurde.

Somit bleiben die seit 1. Januar 2016 angepassten Eigenmietwerte bestehen und sind entsprechend in der Steuererklärung zu deklarieren.

Das Thema Eigenmietwert bleibt aber aktuell: Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat kürzlich beschlossen, einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung anzustreben. Zudem ist offenbar nun auch der Hauseigentümerverband bereit, bei einer Abschaffung des Eigenmietwertes auf die entsprechenden steuerlichen Abzugsmöglichkeiten bei Liegenschaften zu verzichten. Wir werden die Debatte im Parlament verfolgen und Sie hier weiter informieren.

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