Quellensteuer jetzt zurückfordern

Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) werden in der Schweiz mit der Quellensteuer besteuert. Die Quellensteuer wird dabei mit einem Monatstarif berechnet, welcher die Bruttoeinkünfte als Grundlage nimmt. Durch Multiplikation des Bruttoeinkommens mit dem für dieses Einkommen gültigen Steuersatzes kann einfach und schnell der nötige Quellensteuerabzug berechnet werden.

Der Nachteil dieser einfachen Lösung ist jedoch, dass im Tarif nur die allgemeinen Abzüge wie Beiträge AHV/ALV/NBU sowie die Versicherungsprämien und Berufsauslagen pauschal berücksichtigt sind.

Individuelle Abzüge wie zum Beispiel Beiträge an die Säule 3a, Schuldzinsen, Alimente, BVG-Einkäufe oder gar Mehrkosten des internationalen Wochenaufenthaltes sind nicht berücksichtigt. Diese individuellen Beiträge können jedoch nachträglich mit einem separaten Formular geltend gemacht und die zu viel bezahlte Steuer zurückgefordert werden.

Für die Rückerstattung sind unbedingt die vorgegebenen Fristen zu beachten. In den meisten Kantonen muss das Gesuch bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht werden, ansonsten ist der Rückerstattungsanspruch verwirkt. Im Kanton Aargau hingegen muss das Gesuch innerhalb von 5 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres erfolgen; eine sehr grosszügige Lösung!

Die entsprechenden Formulare für den Kanton Aargau finden Sie auf der Website des Kantonalen Steueramtes.

Eine Antwort zu “Quellensteuer jetzt zurückfordern”

  1. Hello there, You've done an excellent job. I will definitely digg it and personally suggest to my friends.
    I am sure they'll be benfited from this web site.

    my weeb site - https://vavada.webgarden.com/

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert