Kanton Aargau vernichtet Unterlagen

Bereits bisher werden die eingereichten Steuererklärungen in den meisten Kantonen eingescannt und elektronisch weiterverarbeitet. Die Steuerämter möchten als Belege meist nur noch Kopien. Hat man trotzdem (irrtümlich) Originalunterlagen eingereicht, konnte man noch darauf hoffen, dass diese nach der Steuerveranlagung wieder retourniert werden.

Das Steueramt des Kantons Aargau hat nun begonnen, sämtliche Unterlagen nach dem Scanning direkt zu vernichten. Es werden also keine Unterlagen mehr aufbewahrt oder retourniert. Das heisst für alle im Kanton Aargau steuerpflichtigen Personen,  dass mit der Steuererklärung keine Originalunterlagen mehr eingereicht werden sollten.

Dies betrifft insbesondere Originalrechnungen von Liegenschaftsunterhaltskosten welche bei einem späteren Garantiefall noch vorhanden sein müssen oder gar beurkundete Kaufverträge vom Hauskauf/-verkauf.

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